Die Tötung geht weiter, obwohl das OVG Münster wissen müsste, das auf EuGH-Ebene ihr Urteil kassiert wird.
Die geschützte Vogelart hält sich vermehrt in der Nähe von Windkraftanlagen auf. Ein Tötungsrisiko müsste nicht zu 100 Prozenz ausgeschlossen wrden, erklärte das Oberverwaltungsgericht.