Trotz Todesgefahr für Rotmilane: Windräder dürfen betrieben werden

Die Tötung geht weiter, obwohl das OVG Münster wissen müsste, das auf EuGH-Ebene ihr Urteil kassiert wird. Die geschützte Vogelart hält sich vermehrt in der Nähe von Windkraftanlagen auf. Ein Tötungsrisiko müsste nicht zu 100 Prozenz ausgeschlossen wrden, erklärte das Oberverwaltungsgericht. zum Artikel

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