Einführung neue Genehmigungsverfahren für Windkrafträder – St. Leon-Rot umzingelt –
Einführung neue Genehmigungsverfahren für WindkrafträderNach alter – und übergangsweise bis auf weiteres immer noch geltender – Rechtslage musste ein Investor:a) sich eine geeignete Fläche/Areal selbst aussuchen.b) alle erforderlichen Gutachten – insbesondere viele Gutachten zur Umweltverträglichkeit – selbst herbeiführen.c) und beim zuständigen Regierungspräsidium unter Vorlage der erforderlichen Gutachten einen „Antrag“ auf Genehmigung von Windkraftanlagen stellen.Mit dem am 20.07.2022 mit Wirkung zum 1.2.2023 beschlossenen und bundesweit geltenden „Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)“ wurde damit ein grundlegend neues Genehmigungsverfahren eingeleitet. Im Grundsatz schreibt dieses Gesetz vor,…