Einführung neue Genehmigungsverfahren für Windkrafträder – St. Leon-Rot umzingelt –

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Einführung neue Genehmigungsverfahren für Windkrafträder

Nach alter – und übergangsweise bis auf weiteres immer noch geltender – Rechtslage musste ein Investor:
a) sich eine geeignete Fläche/Areal selbst aussuchen.
b) alle erforderlichen Gutachten – insbesondere viele Gutachten zur Umweltverträglichkeit – selbst herbeiführen.
c) und beim zuständigen Regierungspräsidium unter Vorlage der erforderlichen Gutachten einen „Antrag“ auf Genehmigung von Windkraftanlagen stellen.

Mit dem am 20.07.2022 mit Wirkung zum 1.2.2023 beschlossenen und bundesweit geltenden „Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)“ wurde damit ein grundlegend neues Genehmigungsverfahren eingeleitet. Im Grundsatz schreibt dieses Gesetz vor, dass die BRD bzw. jedes Bundesland spätestens bis zum 30.09.2025 mindestens 2 % seiner Fläche als „Vorrangfläche für Windkraftanlagen“ ausweisen muss. Von Seiten des Wirtschaftsministeriums wurde die Aufgabe zur fristgerechten Suche geeigneter Vorrangflächen an die in Baden-Württemberg bestehenden zwölf Regionalverbände übertragen. Somit liegt es in der regionalen und eigenen Verantwortung, spätestens bis zum Ablaufdatum 30.09.2025 rechtsverbindliche Vorrangflächen auszuweisen.

Vom „Regionalverband Rhein-Neckar“ erfolgte im Rahmen der Verbandsversammlung am 20.07.2022 der sogenannte Aufstellungsbeschluss zur Erarbeitung eines finalen Raumordnungsplanes, welcher spätestens ab 30.09.2025 Windkrafträder ausschließlich nur noch in den ausgewiesenen Vorranggebieten zulässt. Der gleiche Aufstellungsbeschluss erfolgte übrigens im Raum Bruchsal/Karlsruhe auch in unmittelbarer Nachbarschaft von St. Leon-Rot am 07.12.2022 durch die Verbandsversammlung „Regionalverband Mittlerer Oberrhein“. Von beiden Regionalverbänden wurden Ende 2023 die nachstehenden Planungs-Entwürfe vorgelegt. In den Entwurfsplänen sind nun Vorrangflächen ausgewiesen, welche als Diskussionsgrundlage für das bevorstehende öffentliche Beteiligungsverfahren dienen sollen.

A) Hinweise zum Planentwurf Regionalverband Rhein-Neckar (siehe Plan)
Hier kann für den Nahbereich von St. Leon-Rot entnommen werden, dass im Bereich des Walldorfer Kreuzes
im neuesten Entwurfsplan vom 26.01.2024 rundherum um das Autobahnkreuz – und somit auch auf Teilbereichen auf der Gemarkung St. Leon-Rot und Walldorf – in allen vier Kreuzungs-Vierteln Auswahl-Flächen vorgesehen wurden. (siehe Planauszug, blaue Markierung)
B) Regionalverband Mittlerer Oberrhein (Raum Waghäusel/Bruchsal/Karlsruhe, siehe Plan)
In dem am 24.01.2024 von der Verbandsversammlung brandaktuell beschlossenen Planentwurf ist – entgegen einem früheren Planentwurf – neuerdings ein weitaus größerer Teil des Lußhardtwald enthalten. St. Leon-Rot könnte am Ende des Planungsverfahrens letztendlich mit umfangreichen Windkraftanlagen direkt an der Gemarkungsgrenze Kirrlach/St. Leon-Rot betroffen sein (siehe Planauszug, gelbe Markierung).

In seiner Satzung und der dort verankerten Präambel hat sich der Verein „Bürgerinitiative Gegenwind Lußhardwald St. Leon-Rot e.V.“ von Anfang an zum Ziel gesetzt, sich für den Schutz und Erhalt folgender Bereiche einzusetzen:
a) für den Schutz von Waldgebieten (Erhalt für das Klima und die Umwelt)
b) für den Schutz der Grundwassergebiete bzw. der Wasserversorgung von ca. 38.000 Menschen im Gebiet „Wassergewinnungszweckverband (WGZ) “Hardtwald”
c) Erhalt der Gesundheit der Menschen im näheren Umfeld von gesundheitsschädlichen Windkraftanlagen
d) Erhalt des durch Wald geprägten Landschaftsbildes und Naherholungsgebiet
e) Und letztendlich auch der Wald als Lebensraum für Tiere und Mensch

Entgegen dem bisherigen Genehmigungsverfahren werden zu den in den Planentwürfen vorgesehenen Vorrangflächen alle Vorprüfungen und erforderliche Gutachten auf staatlicher Seite erbracht. In den von staatlicher Seite untersuchten und spätestens bis zum 30.09.2025 rechtsverbindlich festgelegten Vorranggebieten hat danach – ähnlich eines Bebauungsplanes – jeder Investor mit einem relativ einfachen Antrag dann den Rechtsanspruch, dort Windräder bauen zu dürfen.

Falls übrigens ein – nach altem Genehmigungsverfahren und vor dem 30.09.2025 gestellter – Antrag bis zum Stichtag nicht rechtskräftig genehmigt wurde, ist ab diesem Zeitpunkt der Bau von Windkraftanlagen außerhalb der dann festgelegten „Vorranggebiete” nicht mehr möglich. Von Seiten der BI rechnen wir deshalb vor dem Eintreten der Rechtskraft der neu zu schaffenden „Raumordnungspläne“ in der Kürze der Zeit nicht mit einem Bauantrag im Lußhardtwald.

Die Vorstandschaft bzw. der Verein „Bürgerinitiative Gegenwind Lußhardtwald St. Leon-Rot e.V.“ wird sich mit den vom Regionalverband Mittlerer Oberrhein in der Zeit zwischen dem 12.02. – 15.03.2024 offengelegten Pläne insbesondere mit den geplanten Vorrangflächen im Lußhardtwald näher befassen. Auch gehen wir davon aus, dass wir im Sinne der Vereinssatzung und Präambel als Betroffene gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein Stellung nehmen werden.

Gerne werden wir die Bevölkerung von St. Leon-Rot bezüglich der Weiterentwicklung der Vorrangflächen Rhein-Neckar und Mittlerer Oberrhein auf dem Laufenden halten. Schon jetzt weisen wir darauf hin, dass wir in Kürze eine Mitgliederversammlung einberufen werden, zu welcher auch die interessierte Bevölkerung eingeladen wird.

„Bürgerinitiative Gegenwind Lußhardt e.V., St. Leon-Rot“
Pro Wald I Wasser I Mensch