Trotz Todesgefahr für Rotmilane: Windräder dürfen betrieben werden

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Die Tötung geht weiter, obwohl das OVG Münster wissen müsste, das auf EuGH-Ebene ihr Urteil kassiert wird.

Die geschützte Vogelart hält sich vermehrt in der Nähe von Windkraftanlagen auf. Ein Tötungsrisiko müsste nicht zu 100 Prozenz ausgeschlossen wrden, erklärte das Oberverwaltungsgericht.