Schallimmissionen
„Als Lärm bezeichnet man Schall, den ein Mensch als unerwünscht, störend oder belästigend empfindet.“
Bereits Lärmpegel ab 30 dB(A) (Flüstern), können – abhängig von der individuellen Empfindsamkeit einer Person – den Schlaf und die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen, wenn er permanent vorhanden ist.
Geräusche verkürzen die wichtige sog. REM-Phase während des Schlafs, so dass die Erholungsphase eingeschränkt ist. Dazu kommen Kopfschmerzen, Gereiztheit, Schlafprobleme
Bis 35 dB(A) soll von Altus AG geschätzt bei den Dörfern ankommen
Ab 35 dB(A) (Ventilator) können psychische Beeinträchtigung durch das Gefühl der Belästigung, Lern- und Konzentrationsschwierigkeiten eintreten.
Hier liegt ein Wohngebiet in St.Leon und das Neubaugebiet in Kronau
Ab 45 dB(A) (Zimmerlautstärke) scheiden schlafende Personen vermehrt Stresshormone aus.
Je länger und stärker die Beschallung, desto kürzer die REM-Phase und desto länger benötigt man um einzuschlafen. Erhöhtes Bluthochdruck- und Herzinfarktrisiko (schon bei 40 dB !)
Hier liegt in Kronau Fam. Vocke, das neue Penny-Logisitkzentrum und die geplante Rettungswache.
Länger andauernder Lärm kann beispielsweise zu folgenden Beschwerden und Reaktionen führen:
- Erhöhtes Bluthochdruck- und Herzinfarktrisiko
- Gehörschäden, Hörermüdung, Tinnitus
- Verminderte Durchblutung
- Kommunikations-, Lern- und Konzentrationsstörungen
- Beeinträchtigte Leistungsfähigkeit
- Beeinträchtigung im sozialen Verhalten, zum Beispiel durch erhöhte Aggressivität
- Hormonelle Reaktionen: Nicht nur dauerhafte, auch kurzfristige Lärmbelastung kann die verstärkte Ausschüttung von Hormonen wie Adrenalin, Noradrenalin und Cortisol zur Folge haben, welche den Stoffwechsel beeinflussen können.
- Psychische Beeinträchtigung durch das Gefühl der Belästigung
- Erhöhtes Unfallrisiko
Kinder können Angstsymptome entwickeln, so zum Beispiel eine erhöhte Schreckhaftigkeit. Zudem kann Lärm die Artikulation und Sprache stören sowie die intellektuelle Leistungsfähigkeit beeinträchtigen.
All diese bisher genannten möglichen Beeinträchtigungen beziehen sich auf den für Menschen hörbaren Schall der ca. im Intervall zwischen 20 und 20.000 Hz liegt.
Der Frequenzbereich zwischen 0 und 20 Hz wird als Infraschall bezeichnet; dieser wird bei der Beurteilung der Belastung durch Schallimissionen von Windenergieanlagen (gem. TA Lärm) nicht betrachtet. Es gibt jedoch mittlerweile wissenschaftliche Untersuchungen, die zu dem Ergebnis kommen, dass auch der Schall unterhalb der menschlichen Hörgrenze Auswirkungen auf den Organismus von Menschen und Tieren hat. So wie man Ultraviolettlicht nicht sehen kann, aber sehr wohl einen Sonnenbrand davon bekommen kann.